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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03 (https://dejure.org/2009,2400)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.09.2009 - 17 A 2609/03 (https://dejure.org/2009,2400)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 (https://dejure.org/2009,2400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften vorzunehmende Untersuchungen in einem Schlachtbetrieb und Zerlegungsbetrieb; Zulässigkeit der Erhebung von höheren Gebühren als die europarechtlich festgelegten Pauschalgebühren für ...

  • Judicialis

    Richtlinie 85/73/EWG i. d. F. der Richtlinie 93/118/EG Nr. 4 lit. b des Kapitels I des Anhangs; ; Richtlinie 85/73/EWG i. d. F. der Richtlinie 96/43/EG Nr. 4 lit. b des Kapitels I des Anhangs A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften vorzunehmende Untersuchungen in einem Schlachtbetrieb und Zerlegungsbetrieb; Zulässigkeit der Erhebung von höheren Gebühren als die europarechtlich festgelegten Pauschalgebühren für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 129
  • DÖV 2010, 236
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    Diese Bescheide waren bereits Streitgegenstand des Verfahrens 9 A 2228/97 vor dem erkennenden Gericht.

    Wegen des Erstattungsanspruchs von 2.300 DM - die Insolvenzschuldnerin hatte auf die festgesetzten Gebühren für die bakteriologische Untersuchung nur 2.249 DM gezahlt - und des sich aus dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 6. Dezember 2000 im Verfahren 9 A 2228/97 ergebenden Erstattungsanspruchs von 4.450,52 DM erklärte der Beklagte die Aufrechnung mit noch offenstehenden Gebührenforderungen, die er auf 356.097,18 DM bezifferte.

    Der Kläger hat die Klage zurückgenommen, soweit die Gebührenbescheide bereits Gegenstand des Verfahrens 9 A 2228/97 vor dem erkennenden Gericht waren.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50/06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = JURIS Rdn. 27 unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Oktober 1997 (BAnz S. 13298); ebenso bereits OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -, NVwZ-RR 2001, 601 = JURIS Rdn. 11.

    vgl. so bereits OVG NRW in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -, JURIS, das der Kläger als Insolvenzverwalter der Insolvenzschuldnerin erstritten hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingehende Begründung im (Grundsatz-)Urteil des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Dezember 2004, - 9 A 4056/02 -, JURIS Rdn. 75 ff., vgl. auch das diese Rechtsauffassung bestätigende Urteil des 3. Senats vom 26. November 2007 - 3 A 3667/03 -, JURIS, verwiesen, der sich der nunmehr für Rechtstreitigkeiten betreffend Fleischhygieneuntersuchungsgebühren zuständige erkennende 17. Senat angeschlossen hat.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 -, JURIS Rdn. 6 und Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = JURIS Rdn. 24; OVG NRW, Urteil vom 26. November 2007, a.a.O. und das (Grundsatz-)Urteil vom 14. Dezember 2004, a.a.O. Rdn. 63 und 64.

    Hierzu hat der vormals zuständige 9. Senat des erkennenden Gerichts in seinem (Grundsatz-)Urteil vom 14. Dezember 2004, a.a.O., bereits ausgeführt:.

    vgl. zur Rechtfertigung des Gebührensatzes durch eine nach Abschluss der Gebührenperiode aufgestellte Betriebsabrechnung: OVG NRW, Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213 ff. und vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4056/02 -.

  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    Während des erstinstanzlichen Verfahrens hob der Beklage in Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 - ("Stratmann u.a.") die Bescheide auf, soweit darin für die Ausstellung von Bescheinigungen Kosten in Höhe von 51 DM und Gebühren für bakteriologische Untersuchungen von 2.584 DM festgesetzt worden sind.

    c) Die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Gebührenforderung des Beklagten, der dieser zugrunde liegenden Satzung sowie der landesrechtlichen Ermächtigungen ergebe sich ferner daraus, dass sie sich als Umgehung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 - ("Stratmann u.a.") erwiesen und dessen Effektivität beeinträchtigten.

    - Urteil vom 30. Mai 2002 - C-284, 288/00 -, Slg. 2002, I-4611 = DVBl 2002, 1108 - die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen bzw. für bakteriologische Untersuchungen neben dem EG-Pauschalbetrag betrifft, während es vorliegend um die Berücksichtigung der Kosten solcher Untersuchungen bei der Kalkulation einer kostendeckenden Gebühr nach Kapitel I Nr. 4 lit. b der genannten Anhänge geht.

    Als Beispiele werden in den Schlussanträgen des Generalanwalts M. vom 21. März 2002 in den Rechtssachen C-284/00 und C-288/00 "Stratmann u.a." in Rdn. 58, auf die der EuGH in dem hierauf ergangenen Urteil in Rdn. 52 zur Bestimmung des Wesens einer Pauschalgebühr rekurriert, Kosten für die Trichinenuntersuchung und die bakteriologischen Untersuchungen genannt, mit denen bei einer Pauschalgebühr auch Betriebe belastet werden können, obwohl sie solche Kontrollmaßnahmen nicht veranlasst haben.

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50/06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = JURIS Rdn. 27 unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Oktober 1997 (BAnz S. 13298); ebenso bereits OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -, NVwZ-RR 2001, 601 = JURIS Rdn. 11.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 -, JURIS Rdn. 6 und Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = JURIS Rdn. 24; OVG NRW, Urteil vom 26. November 2007, a.a.O. und das (Grundsatz-)Urteil vom 14. Dezember 2004, a.a.O. Rdn. 63 und 64.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = JURIS Rdn. 29 ff. und EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 - ("Kommission./. Bundesrepublik Deutschland"), JURIS.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingehende Begründung im (Grundsatz-)Urteil des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Dezember 2004, - 9 A 4056/02 -, JURIS Rdn. 75 ff., vgl. auch das diese Rechtsauffassung bestätigende Urteil des 3. Senats vom 26. November 2007 - 3 A 3667/03 -, JURIS, verwiesen, der sich der nunmehr für Rechtstreitigkeiten betreffend Fleischhygieneuntersuchungsgebühren zuständige erkennende 17. Senat angeschlossen hat.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 -, JURIS Rdn. 6 und Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = JURIS Rdn. 24; OVG NRW, Urteil vom 26. November 2007, a.a.O. und das (Grundsatz-)Urteil vom 14. Dezember 2004, a.a.O. Rdn. 63 und 64.

    vgl. nur: OVG NRW, Urteil vom 26. November 2007 - 3 A 3667/03 -, JURIS; BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 27.08 -, JURIS, Rdn. 8 m.w.N. der Rechtsprechung; BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 -, JURIS, Rdn. 15.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-284/00

    Stratmann

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    Während des erstinstanzlichen Verfahrens hob der Beklage in Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 - ("Stratmann u.a.") die Bescheide auf, soweit darin für die Ausstellung von Bescheinigungen Kosten in Höhe von 51 DM und Gebühren für bakteriologische Untersuchungen von 2.584 DM festgesetzt worden sind.

    c) Die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Gebührenforderung des Beklagten, der dieser zugrunde liegenden Satzung sowie der landesrechtlichen Ermächtigungen ergebe sich ferner daraus, dass sie sich als Umgehung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 - ("Stratmann u.a.") erwiesen und dessen Effektivität beeinträchtigten.

    Als Beispiele werden in den Schlussanträgen des Generalanwalts M. vom 21. März 2002 in den Rechtssachen C-284/00 und C-288/00 "Stratmann u.a." in Rdn. 58, auf die der EuGH in dem hierauf ergangenen Urteil in Rdn. 52 zur Bestimmung des Wesens einer Pauschalgebühr rekurriert, Kosten für die Trichinenuntersuchung und die bakteriologischen Untersuchungen genannt, mit denen bei einer Pauschalgebühr auch Betriebe belastet werden können, obwohl sie solche Kontrollmaßnahmen nicht veranlasst haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - 17 A 3510/03

    Zulässigkeit der Erhebung von über die EG-Pauschalbeträge hinausgehenden Gebühren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    vgl. Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 -, JURIS.

    Im Übrigen gehören diese Kosten zu den bei einer Gebührenberechnung nach Nr. 4 b der Richtlinie einzustellenden Kostenfaktoren, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.Dezember 2007, a.a.O., Rdn. 38; Senatsurteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 -, a.a.O., Rdn. 47 ff.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    vgl. Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 -("Feyrer"), Slg. 1999, I-5153, Rdn. 27, 31 f., zur Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG, die mit der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG inhaltlich übereinstimmt; vgl. auch das die bisherige Rechtsprechung des EuGH bestätigende Urteil vom 19. März 2009 ("Baumann"), a.a.O., Rdn. 20 und 21.

    In der Rechtssache Feyrer, der eine ebenfalls rückwirkend in Kraft gesetzte Gebührensatzung zugrunde lag, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. September 1999, a.a.O., explizit ausgesprochen, dass ein Einzelner dann, wenn ein Mitgliedstaat die Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht umgesetzt hat, sich der Erhebung höherer Gebühren als den im besagten Anhang festgesetzten Pauschalgebühren nicht widersetzen kann, sofern diese Gebühren die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    Sie genüge nicht den Anforderungen, die der EuGH in seinen Urteilen vom 19. März 2009 - C-270/07 - ("Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland") und - C-309/07 - ("Baumann") an die Erhebung einer spezifischen Gebühr gestellt habe.

    EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - Rs. C-309/07 - ("Baumann"), JURIS.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
    Sie genüge nicht den Anforderungen, die der EuGH in seinen Urteilen vom 19. März 2009 - C-270/07 - ("Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland") und - C-309/07 - ("Baumann") an die Erhebung einer spezifischen Gebühr gestellt habe.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = JURIS Rdn. 29 ff. und EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 - ("Kommission./. Bundesrepublik Deutschland"), JURIS.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

  • BVerfG, 11.12.2007 - 1 BvR 1792/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den Gerichtshof der

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 44.05

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ermächtigung der

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 27.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03

    Anhebung der Pauschalbeträge durch die Mitgliedstaaten unter Abweichung der

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 30.09.2009 - 17 A 2609/03 - (Rdn. 103 ) hierzu zutreffend ausgeführt:.

    Vor dem Hintergrund einer nicht zu beanstandenden Gebührenkalkulation auf der Grundlage einer sorgfältigen Prognose braucht der Senat auch der Frage nicht weiter nachzugehen, ob für die Jahre 1998 und 1999 der Gebührensatz bzw. die in Ansatz gebrachte Aufwand auf der Grundlage des tatsächlichen Betriebsergebnisses gerechtfertigt sind (vgl. zur Rechtfertigung des Gebührensatzes durch eine nach Abschluss der Gebührenperiode aufgestellte Betriebsabrechnung: OVG NRW, Urt. v. 05.08.1994 - 9 A 1248/92 - .; Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4056/02 - ; Urt. v. 30.09.2009 - 17 A 2609/03 - Rdn. 109 f. ).

    Schon deshalb kann der Auffassung der Klägerin nicht beigetreten werden, dass eine (nachträgliche) "Einzelfallkostenabrechnung" bzw. "einzelbetrieblichen Abrechnung" in der Weise zu erfolgen hätte, dass nur Kosten in Ansatz gebracht werden dürfen, die der Behörde im Einzelfall allein durch die konkrete Amtshandlung entstehen (vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 30.06.2010 - 5 A 1044/09 - Rdn. 35 ; OVG NRW, Urt. v. 30.09.2009 - 17 A 2609/03 - Rdn. 98 f. ).

    Dabei handelt es sich im Einzelnen um amtsexterne Gemeinkosten für Planung, Steuerung und Kontrolle durch den Kreistag und die Verwaltungsführung, die Leistungen der Querschnittsämter wie etwa das Rechnungsprüfungsamt, das Haupt- und Personalamt, das Rechtsamt, Leistungen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen des Amtes für Finanzen, der Liegenschaftsverwaltung und allgemeinen Beschaffung, der Personalratstätigkeit, der Gleichstellungsstelle, den betriebsärztlichen und arbeitssicherheitstechnischen Aufwand, aber auch die amtsinternen Gemeinkosten der zuständigen Stelle einschließlich ggf. Sekretariat, Schreibdienst und Registratur (vgl. VG Dessau, Urt. v. 10.05.2006 - 1 A 454/05 - Rdn. 18 ; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 30.09.2009 - 17 A 2609/03 - Rdn. 106 f. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 17 A 2509/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Hygieneüberwachung und die

    Urteil vom 30. September 2009 -17 A 2609/03 -, KStZ 2010, 16, in ausführlicher Auseinandersetzung mit den auch im vorliegenden Verfahren vorgetragenen Argumenten des dortigen Klägers im Einzelnen dargelegt; hierauf wird Bezug genommen.

    vgl. etwa Senatsurteil vom 30. September 2009 -17 A 2609/03 -, a.a.O, m.w.N.

  • VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09

    Festlegung der Fleischuntersuchungsgebühr ist nur gedeckelt durch die

    Gebührenregelungen ergehen jedoch abstrakt-generell und enthalten keine Einzelfallkostenabrechnung (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 -, KStZ 2010, 16 = GemHH 2010, 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2492/03

    Kompetenz zur Regelung der Gebühren für fleischhygienerechtliche Untersuchungen;

    vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren gleichen Rubrums 17 A 2609/03.

    vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren gleichen Rubrums 17 A 2609/03.

  • VG Stuttgart, 15.07.2010 - 4 K 419/09

    Festsetzung von Fleischhygienegebühren - Umsetzung von Richtlinien des

    Die danach gebotene Realkostenabrechnung ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch dann vereinbar, wenn sie - insbesondere wegen prognostischer Anforderungen für die Gebührenkalkulation - teilweise pauschalierende Elemente enthält; es ist in diesem Zusammenhang ausreichend, wenn der nach Nr. 4b ermittelten Gebührenfestsetzung eine Gebührenbedarfsberechnung zugrunde liegt, die auf einer verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten zu dem einzelnen Schlachtbetrieb auf der Grundlage sorgfältig ermittelter prognostischer Werte basiert (wie OVG NW, Urt. v. 30.09.2009 - 17 A 2609/03 -, KStZ 2010, 16).

    Eine derartige Anforderung kann dem Baumann-Urteil des EuGH (a.a.O.) aber nicht entnommen werden; vielmehr reicht es aus, wenn der nach Nr. 4 b ermittelten Gebührenfestsetzung eine Gebührenbedarfsberechnung zugrunde liegt, die auf einer verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten zu dem einzelnen Schlachtbetrieb auf der Grundlage sorgfältig ermittelter prognostischer Werte basiert (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.09.2009 - 17 A 2609/03 - , KStZ 2010, 16; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 29.04.2010 - 4 BV 07.2285 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

    Aus der Forderung, dass eine gemäß Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b erhobene Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten darf, folgt kein Verbot einer Gebührenkalkulation auf der Grundlage prognostischer Werte (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.9.2009 - 17 A 2609/03 - Juris).
  • VG Würzburg, 01.03.2010 - W 7 K 08.2214

    Fleischhygienegebühren; zulässige Gebührenkalkulation ex-ante

    Hier steht die Abgrenzung zwischen einer Pauschalgebühr i.S. der Nr. 4 lit. a) des genannten Anhangs von einer (spezifischen) Gebühr i.S. der Nr. 4 lit. b) des genannten Anhangs im Blickpunkt, nicht hingegen die Frage, ob eine Gebührenkalkulation unter Rückgriff auf prognostische oder auf reale Werte zu erfolgen hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 30.09.2009, Az: 17 A 2609/03).

    Dabei lässt sich jedoch auch anhand einer ordnungsgemäßen Kalkulation auf der Basis prognostischer Werte feststellen, ob eine Gebührenbemessung auf Gewinnerzielung angelegt ist, so dass aus den genannten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs keine Verpflichtung zu einer Kostenkalkulation "ex post" hergeleitet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 30.09.2009, , Az: 17 A 2609/03).

  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09

    Gebührenbescheide für Schlachtungen; Gebührenbescheide für Schlachtungen

    Gebührenregelungen ergehen jedoch abstrakt-generell und enthalten keine Einzelfallkostenabrechnung (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 -, KStZ 2010, 16 = GemHH 2010, 70).
  • VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1204/11

    Gebührenbescheid für Fleischuntersuchung aufgrund von tatsächlich angefallenen

    Insofern sieht der Senat auch keinen Gegensatz zu der vom Klägerbevollmächtigten angesprochenen Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 -, KStZ 2010, 16 = GemHH 2010, 70, und das vom Klägerbevollmächtigten ausdrücklich angesprochene Urteil vom selben Tag - 17 A 2492 -, juris).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 72.10

    Anforderungen an die Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden

    Die These der Klägerin wird auch nicht durch die von ihr angeführte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen gestützt, das - in Übereinstimmung mit dem Berufungsurteil - eine Gebührenerhebung auf der Grundlage prognostischer Werte ausdrücklich für zulässig erachtet (vgl. nur OVG Münster, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 - juris Rn. 92 ff.).
  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2044/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 26.12

    Gebührenerhebung für Fleischhygieneuntersuchungen; Kostenkalkulation

  • VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 75.10

    Gebührenerhebung für Hygieneuntersuchungen von Frischfleisch; rückwirkende

  • BVerwG, 20.12.2011 - 3 B 40.11

    Heranziehung zu Gebühren für amtliche Trichinenuntersuchungen in einem

  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 73.10

    Realkostengebot und Pauschalierungsverbot i.R.e. Gebührenerhebung nach Anhang A

  • BVerwG, 06.06.2011 - 3 B 29.11

    Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden spezifischen Gebühr nach

  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 64.10

    Klärung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach

  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 74.10

    Anforderungen an die Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden

  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 28.12

    Heranziehung zu Gebühren für amtliche veterinär- und hygienerechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2023 - 9 A 3058/17

    Rechtsschutz einer Betreiberin eines gewerblichen Schlachtbetriebs gegen die

  • BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 30.11

    Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden spezifischen Gebühr ist nur

  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10

    Gebührenerhebung für Hygieneuntersuchungen von Frischfleisch aufgrund

  • VG Karlsruhe, 28.04.2014 - 7 K 2374/13

    Erhebung von Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren

  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 27.12

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzgl. der Höhe der zu

  • BVerwG, 18.06.2012 - 3 B 63.11

    Gebührenerhebung nach Anhang A Kap. I Nr. 4b RL85/73/EWG i.d.F. der RL 93/118/EG

  • BVerwG, 01.11.2010 - 3 B 86.10
  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 4 ZB 10.423

    Fleischhygienegebühren (Zeitraum 11/2006 bis 12/2006)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 17 A 3075/07

    Rechtmäßigkeit einer über die Kostendeckung hinausgehenden Gebühr für die

  • VG Stade, 30.04.2010 - 6 A 806/09

    Gebühren für eine amtliche Untersuchung der Schlachtung von Schweinen, Rindern,

  • VG Halle, 30.11.2011 - 1 A 84/10

    Kalkulation von Fleischuntersuchungsgebühren

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 13 K 798/08

    Kostenüberschreitungsverbot; Fremdkosten; Erforderlichkeit; Altersteilzeit;

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